Ab Januar 2025 müssen neue Motorräder, die in der Europäischen Union verkauft werden, strengere Lärmemissionsvorschriften einhalten, mit der Umsetzung der Verordnung UN-ECE R41.05.
Die neuen Maßnahmen ändern nicht die zulässige Geräuschgrenze, erweitern jedoch die Testbedingungen, die nun eine Geschwindigkeitsrange von 10 bis 100 km/h und verschiedene Gangwechsel umfassen. Darüber hinaus werden diese Tests von unabhängigen Stellen durchgeführt, die die Hersteller bei der Bewertung ihrer eigenen Modelle ersetzen, um eine höhere Genauigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
Der Standard, der seit 2016 teilweise für Motorräder in Europa gilt, zielt nun darauf ab, die Lärmbelastung von Motorrädern sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten zu verringern. Durch die Anforderung, dass Motorräder bei mehr Geschwindigkeiten und in allen Gangwechseln getestet werden, hofft die EU, den Lärm, der insbesondere beim Beschleunigen entsteht, zu reduzieren, was häufig in Städten und Dörfern beanstandet wird.
Die Änderung im Überwachungsprozess soll es schwieriger machen, technische Anpassungen zur Geräuschmanipulation vorzunehmen, und bekräftigt das Engagement der EU, die Lärmbelastung zu minimieren und die Lebensqualität in von starkem Motorradverkehr betroffenen Gebieten zu verbessern.